Genehmigungsentscheid Ortsplanung Fräschels
Die Gesamtrevision der Ortsplanung Fräschels wurde mit Vorbehalten und Auflagen genehmigt (Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Freiburg Ausgabe Nr. 29 / 19. Juli 2024).
Einsehen der Unterlagen
Gemäss Artikel 86 Abs. 4 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 2. Dezember 2008 und Artikel 36 des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 1. Dezember 2009 können der oben genannte Genehmigungsentscheid sowie das entsprechende Dossier während 30 Tagen eingesehen werden.
Bau- und Raumplanungsamt Freiburg: Das Genehmigungsdossier kann nach Terminvereinbarung (Tel. 026 305 36 13 oder seca@fr.ch) während 30 Tagen beim Bau- und Raumplanungsamt (Chorherrengasse 17, Freiburg) eingesehen werden (beginnend vom 19. Juli 2024 an).
Online: Aufgrund der Schliessung der Gemeindeverwaltung Fräschels während der Ferien steht das Dokument vorübergehend zum Download zur Verfügung (siehe unten). Des Weiteren steht zur besseren Lesbarkeit eine stark vereinfachte Zusammenfassung ebenfalls zum Download bereit, welche Vize-Ammann P. Hauser für Sie verfasst hat.
Gemeindeverwaltung Fräschels: Ab dem 6. August 2024 können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Fragen: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bau- und Raumplanungsamt oder ab der 31. Woche alternativ auch an Vize-Ammann Peter Hauser (peterhauser@fraeschels.ch).
Beschwerde: Gegen einzelne Punkte des Genehmigungsentscheids, die direkt beim Kantonsgericht anfechtbar sind, kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung Beschwerde eingereicht werden.
Da die Frist vom 15. Juli bis 15. August beim Kantonsgericht ruht, beginnt die Beschwerdefrist erst am 15. August 2024.