Bauwesen
Kantonales Raumplanungs- und Baugesetz
Per 1. Januar 2010 sind das neue kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) vom 2. Dezember 2008 sowie das Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) vom 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Die wichtigste Änderung ist, dass neu von einer Geschossflächenziffer und nicht mehr von einer Ausnützungsziffer gesprochen wird.
Baugesuche
Ordentliches Verfahren
Seit 03.06.19 ist die elektronische Baueingabe mittels FRIAC in allen Gemeinden des Kantons obligatorisch (Vorgesuch, ordentliches Verfahren).
Adresse für Privatpersonen, Architekten für die Erstellung eines Benutzerkontos: friac.fr.ch
Informationen zum Erstellen eines Dossiers s. Link zum Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg (s. Box).
Vereinfachtes Verfahren
Seit 03.06.19 ist die elektronische Baueingabe mittels FRIAC in allen Gemeinden des Kantons obligatorisch, dies gilt auch für das vereinfachte Verfahren.
Adresse für Privatpersonen, Architekten für die Erstellung eines Benutzerkontos: friac.fr.ch
Informationen zum Erstellen eines Dossiers s. Link zum Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg (s. Box).
Solar- und Photovoltaikanlagen
In Bau- und Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr. Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden, d. h. in unserem Fall der Gemeindeverwaltung. Für die Beurteilung, ob die Bauvorhaben den gesetzlichen Kriterien entsprechen und von einer Bewilligungspflicht befreit sind, haben wir ein entsprechendes Meldeformular erstellt. Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung. Sie dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen.